Bürokratie erschwert Auslandsarbeit

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Meldepflicht und Abgleich der Lohnniveaus: IHK Nordschwarzwald kritisiert Pläne der EUŠ

Pforzheim/Enzkreis (pm). Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist durch eine zusätzliche bürokratische Hürde weiter erschwert worden. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald, Martin Keppler, bei einem Arbeitsgespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär und hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel hingewiesen.

„Die verschärfte Meldepflicht auf europäischer Ebene stellt eine erhebliche Belastung für unseren Mittelstand dar“, betonte Keppler, „außerdem empfinden gerade im grenznahen Bereich viele Unternehmer die geforderte Mitführungspflicht der sogenannten A1-Bescheinigung nicht nur als lästigen Zusatzaufwand, sondern auch als Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung über EU-Grenzen hinweg.“ Im Nordschwarzwald sei es durchaus an der Tagesordnung, dass einzelne Mitarbeiter oder ganze Teams kurzfristig zu Messen ins Nachbarland Frankreich reisen müssten. „Wir reden von Globalisierung und einem vereinten Europa“, machte Keppler deutlich, „und unsere Unternehmen werden bei der Erledigung täglicher Arbeitsabläufe durch mehr Verwaltungsaufwand behindert.“ Die novellierten Vorschriften sehen die Mitführungspflicht und die Meldepflicht auch für den Fall vor, dass der Auslandseinsatz nur wenige Stunden dauert. Damit sollen doppelte Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen vermieden werden. Wer ohne Bescheinigung reist, muss ein Verwarnungsgeld zahlen.

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