Bürgermeister scheut die Haftungsfrage

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Fraktionsgemeinschaft wünscht sich Treppen am Sternenfelser Häckselplatz-Container – Schultes erteilt eine „definitive Absage“

Sternenfels. Wiederholt kam aus der Mitte der Fraktionsgemeinschaft aus Freien Wählern und SPD im Sternenfelser Gemeinderat die Frage auf, ob Anlieferern von Grünschnitt auf dem Häckselplatz das Einwerfen des Materials in bereitstehende Container durch eine Treppe oder eine Rampe erleichtert werden könnte. Ältere Mitbürger hätten häufig Probleme, ihre Behältnisse über den Container-Rand zu hieven, und mitunter sei ihnen versehentlich der Sack oder Ähnliches auch schon in den Abfuhrbehälter gefallen, geben die Gemeinderäte zu bedenken. Bürgermeister Werner Weber hat ihrem Anliegen in der jüngsten Gemeinderatssitzung aus „versicherungstechnischen Gründen“ jedoch eine definitive Absage erteilt.

Bürgermeister scheut die Haftungsfrage

Treppenkonstruktionen zum erleichterten Ausschütten von Grünschnitt in die Container, wie hier in Lomersheim, wird es auf dem Sternenfelser Häckselplatz nicht geben. Foto: Kollros

Zum einen sei nicht die Gemeinde Betreiber des Häckselplatzes, sondern der Enzkreis. Und vom dortigen Abfallwirtschaftsamt sei eine „deutliche Empfehlung“ gekommen, keine Aufstiegshilfe, gleich welcher Art, bereitzustellen. Denn stolpere etwa jemand beim Auf- oder Abstieg und verletze sich dabei, sei die Haftungsfrage ungeklärt. Auch eine Nachfrage bei der zuständigen Gemeindeversicherung habe ergeben, dass Zurückhaltung hinsichtlich der Installation einer solchen Hilfe angesagt sei. Noch ein weiteres Argument ließ es dem Schultes ratsam erscheinen, nicht im Sinne der Bequemlichkeit für Nutzer tätig zu werden: Der Häckselplatz sei rund um die Uhr zugänglich – eine Treppenkonstruktion könne also auch die Begierde von Metalldieben wecken. Weber: „Für mich ist die Angelegenheit erledigt, denn ich bin aus wohl verständlichen Gründen nicht bereit, im Falle eines Unfalls die Haftung zu übernehmen.“ Weniger sportlichen Nutzern des Häckselplatzes werde freilich zugestanden, das Material auch am Boden abzukippen, „das sollte allerdings nur für einen beschränkten Personenkreis gelten“.

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