Bürgerentscheid: Termin bleibt
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Viermonatsfrist gilt hier nicht
Mühlacker (ts). Dem Bürgerentscheid am 27. November 2016 zum Thema „Gewerbegebiet in Mühlacker“ steht nichts im Wege. Wie berichtet, wollte die Stadtverwaltung prüfen, ob der Entscheid innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden und womöglich (vor-)verlegt werden muss. Dies ist, wie die Pressestelle des Rathauses am Montag mitgeteilt hat, nicht der Fall. Bei Bürgerbegehren gelte eine Viermonatsfrist, nicht aber für vom Gemeinderat selbst beschlossene Bürgerentscheide. Und eben um einen solchen handelt es sich am 27. November. In der Sitzung des Gemeinderates in der vergangenen Woche war noch nicht völlig klar gewesen, wann die Fristregelung greift.
Die Viermonatsfrist bei Bürgerbegehren beginnt laut Verwaltung, nachdem der Gemeinderat über die Zulässigkeit eines solchen Begehrens entschieden hat. Eine Verlängerung dieser Frist sei nur möglich, wenn die für ein Bürgerbegehren benannten Vertrauenspersonen zustimmen.
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