Bürger-Energie kündigt Dividende an
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Genossenschaft will wieder drei Prozent pro Anteilsschein ausschütten und entkommt dem Damoklesschwert der Kapitalmarktgesetze
Den Verantwortlichen der Genossenschaft Bürger-Energie Region Mühlacker fällt ein Stein vom Herzen: Sie sind von den strengen Prüfungen befreit, die der Gesetzgeber von alternativen Investmentfonds verlangt.
Energie-Mix sorgt für Rendite: Die Energie-Genossenschaft betreibt nicht nur in Photovoltaikanlagen in Mühlacker, sie ist auch an Windkraftanlagen in Norddeutschland beteiligt. Fotos: privat
Mühlacker. „Der Krug ist an uns vorübergegangen“, atmet Gerhard Ayasse auf. Wie der Aufsichtsratsvorsitzende der Bürger-Energie erklärt, wäre ein Großteil des Ertrags der Genossenschaft für Honorare von Prüfungsgesellschaften draufgegangen, wenn die Bürger-Energie unter die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs gefallen wäre. Doch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe klargestellt, dass fast alle Energiegenossenschaften – im Gegensatz zu reinen Investmentfonds – ein operatives Geschäft betreiben, da sie selbst Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie betreiben. „Wir haben aktuell acht Photovoltaikanlagen in Mühlacker und vier Beteiligungen an insgesamt 54 Windenergieanlagen“, berichtet Jürgen Meeh, Vorstand der Bürger-Energie. Von den rund 3,4 Millionen Euro des Kapitals der Genossenschaft seien gut ein Drittel in Photovoltaikanlagen investiert, der Rest stecke in den Windkraftbeteiligungen. Die Genossenschaft sei aktuell voll investiert, parke also kein Geld auf Festgeld- oder Tageskonten, die nur mickrige Zinsen abwerfen.
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