Bodenprobe
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Man könnte eventuell als Erziehungsberechtigter eingreifen, wenn, wie neulich von einer Leserin beobachtet, ein Kleinkind beschließt, sich in einer gut besuchten S-Bahn auf den Boden zu legen. Man könnte aber, wie in diesem Fall geschehen, auch einfach dabei zusehen, wie sich das Kleine aus Protest gegen die Schlechtigkeit der Welt im allgemeinen von eben jener abwendet und mit der Nase die Trittfläche unzähliger Straßenschuhe abreibt. Wer jetzt die eigene Nase ob der Laissez-faire-Methode rümpft, mag zwar hinsichtlich der Hygiene im Recht sein. Ins Zentrum der Aufmerksamkeit eines ganzen S-Bahn-Wagens hat er es aber noch nicht geschafft.
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