Bittere Pille für Festgesellschaften
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Geplante Veranstaltungen wie größere Hochzeiten trifft die neue Corona-Allgemeinverfügung der Verwaltung Mühlacker hart. Andere Kommunen ziehen angesichts ansteigender Neuinfektionen auch die Daumenschrauben bei Feiern in privaten Räumen an.
Mühlacker. Corona kann den Alltag von Menschen auf den Kopf stellen. Das gilt nicht nur für die Erkrankten und ihr Umfeld, sondern auch für diejenigen, die von den Auflagen betroffen sind, die das Land seit Beginn der Pandemie in immer wieder neue Verordnungen gegossen hat.
Unbeschwert Party machen wie hier beim Fest20zehn in Mühlacker, davon ist man im Corona-Jahr 2020 weit entfernt. In der Stadt wurden die Auflagen für Feiern jetzt noch verschärft. Foto: Archiv
Wegen der in Mühlacker zuletzt angestiegenen Fallzahlen hat die Stadtverwaltung am Dienstag zusätzliche Maßnahmen beschlossen (wir berichteten). Wesentliches Element der sogenannten Allgemeinverfügung, die ab Freitag, 9. Oktober, in der Stadt für zwei Wochen gilt, ist die Einschränkung von privaten Feierlichkeiten „in öffentlichen oder angemieteten Räumen“. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl gilt von Freitag an für Feste in diesem Rahmen eine Obergrenze von 50 Gästen.
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