Bissattacke beim Gassigehen beschäftigt Gericht

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Bulldogge schnappt zu – Frauchen eines anderen Hundes an der Wade verletzt – „Lillys“ Besitzer muss Geldstrafe bezahlen

Maulbronn (ra). „Jeder Hund verhält sich aggressiv gegenüber anderen Hunden.“ Mit Behauptungen wie dieser hat am Dienstag im Amtsgericht Maulbronn ein 31-Jähriger zu Beginn der Verhandlung versucht, darzulegen, warum seine Bulldogge namens „Lilly“ das Frauchen eines anderen Vierbeiners gebissen hat.Nach einigen klärenden Worten von Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner beschränkte der Halter eines sogenannten „Kampfhunds“ seinen Einspruch dann auf die Rechtsfolgen, also die Höhe der Geldstrafe. Der Richter verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 30 Tagessätzen und reduzierte wegen der prekären Einkommenslage des Angeklagten im Urteil die Höhe eines Tagessatzes von 20 auf zehn Euro.Am 10. Januar war der 31-Jährige mit „Lilly“ und einem weiteren Vierbeiner unterwegs, als ihm eine Gassi-Geherin begegnete, die ihren Yorkshire-Terrier ausführte. Obwohl der Angeklagte von der Angriffslust seiner Hündin habe wissen müssen, habe er diese ohne Maulkorb geführt – und die entgegenkommende Hundehalterin wurde in die Wade gebissen, warf die Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen vor. Das Ganze sei an einer sehr engen Stelle passiert, verteidigte sich der Angeklagte. Er will, als er die Frau mit ihrem kleinen Hund kommen sah, mit seinen Tieren stehengeblieben sein, doch weil das spätere Opfer einfach weitergegangen sei, sei ihm keine Gelegenheit geblieben, um die Hunde zu regulieren, versuchte er sich zu rechtfertigen. „Lilly“ riss sich los und verfolgte den Terrier. Dass die Hündin dabei die Frau gebissen hat, wollte der Angeklagte nicht bemerkt haben. „Sie haben einen Fehler gemacht“, machte Richter Lindner dem Angeklagten klar, und dieser zog seinen Einspruch in der Sache zurück.

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