Bierkeller: Zuerst die Nutzung definieren
Archiv
Mühlacker-Lienzingen (pm). Um die künftige Nutzung und die baurechtlichen Anforderungen beim historischen Bierkeller an der Friedrich-Münch-Straße in Lienzingen ging es in einer Anfrage der örtlichen CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück. „Die baurechtlichen Anforderungen folgen aus den Nutzungswünschen, wobei natürlich der Standsicherheitsnachweis für jede Form der Nutzung essenziell ist“, heißt es laut Mitteilung in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider. Wenn diese Frage geklärt sei, könne die Stadtverwaltung auf Grundlage der vom Lienzinger Bierkeller- und Kulturverein genannten Nutzungswünsche die baurechtlichen Anforderungen definieren.
Aktuell habe eine Begehung mit Statiker und Bauunternehmer stattgefunden. Sobald die Kosten vorlägen, könne das weitere Vorgehen beraten werden. Fest stehe bereits, dass Teile des Bierkellers vom Statiker gesperrt worden seien und vor einer Instandsetzung nicht begangen werden dürften. Es besteht laut OB erheblicher Sanierungsbedarf. Die Stadt werde analog zu gleich gelagerten Fällen einen Mietvertrag mit dem Verein abschließen. Die Regelungen, auch hinsichtlich einer Aufgabenteilung, seien dann entsprechend der Nutzung individuell abzustimmen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen