Bewährungsstrafen für Brüderpaar

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Gericht sieht es als erwiesen an, dass zwei Angeklagte einen am Boden liegenden Betrunkenen getreten haben

Maulbronn/Mühlacker. Zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind, hat das Amtsgericht zwei Brüder verurteilt, die vor knapp eineinhalb Jahren in der oberen Bahnhofstraße von Mühlacker gemeinschaftlich einen am Boden liegenden Betrunkenen getreten haben sollen. Zudem muss der derzeit beschäftigungslose Angeklagte Michael (alle Namen geändert) 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und sein älterer Bruder Christian 1500 Euro als Geldauflage erbringen.

Am Freitag wurde die am 9. Februar aufgenommene Hauptverhandlung gegen das Brüderpaar mit den Anhörungen von sechs weiteren Zeugen fortgesetzt, und kurz vor Ende der Beweisaufnahme rang sich der bis dahin beharrlich schweigende Michael zu einem Geständnis durch. „Ja, ich habe getreten“, räumte der 25-Jährige ein. Jedoch seien die Tritte nicht mit Wucht geführt worden, sagte er, der mit seiner Aussage, „definitiv allein“ gewesen zu sein, noch versuchte, seinen Bruder aus der Sache herauszuhalten.

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