Bewährungsstrafe für den falschen Konsul

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Auflösung eines Falls gleicht einem spannenden Krimi – „Falscher Freund“ wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

Pforzheim/Enzkreis (weg). Das Urteil im Prozess um verschwundene 550000 Euro, einen falschen Konsul und einen falschen Freund glich gestern der Auflösung eines spannenden Krimis: 20 Monate Bewährungsstrafe für den falschen Konsul wegen Beihilfe zum Betrug, drei Jahre und neun Monate wegen Betruges und Urkundenfälschung für den falschen Freund.

Die Richter des Schöffengerichts unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz dröselten den komplizierten Fall einleuchtend auf. Auch die Plädoyers von Staatsanwältin Antje Hilka und den Verteidigern Mathias Bürckle und Andreas Melter legten schlüssig Schuld, beziehungsweise geringe Schuld und Unschuld der Angeklagten dar. Wie aus der Verhandlung hervorging, hatte der Geschädigte, ein Autohändler, Anfang 2012 einem befreundeten Kollegen seinen Kummer über das gierige Finanzamt und die schlechten Zinsen deutscher Banken geklagt. Der Freund schlug vor, das Geld im Kosovo anzulegen. Er kenne den kosovarischen Konsul in Stuttgart, der das Geld problemlos mitnehmen und dort anlegen könne. Der „Konsul“, ein Freund des angeklagten Autohändlers, kam nach Stuttgart, nahm den Geldkoffer entgegen und seither ist das Geld verschwunden.

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