Bewährungsstrafe für Messerattacke
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Karlsruhe/Pforzheim (weg). Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Schwurgericht unter Vorsitzendem Richter Leonhard Schmidt am Freitag einen 34-Jährigen aus Pforzheim zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Wie berichtet, hatte er am 16. Juni 2015 einen ihm körperlich weit überlegenen Kampfsportler im Benckiserpark angepöbelt und angegriffen. Immer wieder war er niedergeschlagen worden und zur Überraschung seines unfreiwilligen Gegners immer wieder aufgestanden. Als sein Kontrahent nach dem dritten Niederschlag den ungleichen Kampf beenden wollte, griff der Angeklagte zum Taschenmesser und rammte es dem Kampfsportler in die Flanke und in den Oberschenkel.
Seit der Tat hat der Angeklagte eine stationäre siebenmonatige Drogen-Entziehungskur absolviert, hat eine Arbeitsstelle in Aussicht und die feste Absicht, in jeder Hinsicht abstinent zu bleiben. Das würdigten die Richter. Den Mann jetzt ins Gefängnis zu stecken, sahen sie als wenig sinnvoll an. Als Bewährungsauflage hat er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, sich viermal im Jahr einem Drogentest zu unterziehen und eine Arbeit zu suchen.
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