Betrugsverfahren: Angeklagte erhält Bewährungsstrafe

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28-Jährige kann Kredit nicht bedienen

Maulbronn (ra). Noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist eine 28-jährige Angeklagte, der im November 2014 von einer Privatkundenbank ein Kredit gewährt wurde, den sie niemals bedienen konnte. Richter Dr. Bernd Lindner verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung er „mit viel Wohlwollen“ für drei Jahre aussetzte. Zudem muss die einstige Verwaltungsangestellte 120 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

Eigentlich spreche nichts für eine Bewährung“, fasste der Amtsgerichtsdirektor in Urteil zusammen. Die Angeklagte war einschlägig vorbelastet, da sie vor Jahren, damals noch als Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit, in mehr als 200 Fällen Leistungsempfänger erfunden und die Gelder in die eigene Tasche gesteckt hatte. Sie stand im November 2014 noch unter Bewährung, und ihr musste bewusst sein, dass sie bei ihrem Einkommen von etwa 1300 Euro, monatlichen Kreditverpflichtungen von mehr als 900 Euro und einem Konto, das sich regelmäßig im Minus befand, die Raten für diesen zusätzlichen Kredit über 11000 Euro niemals würde bezahlen können: „Ich gehe davon aus, dass sie nicht zahlungswillig waren.“

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