Bestechlich: Beamter liefert Waren auf Bestellung

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Amtsrichter verurteilt Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Heimsheim zu einer Geldstrafe – Pensionsansprüche sind in Gefahr

Maulbronn. „Gutmütigkeit ist ein Stück der Dummheit“, sagt der Volksmund so zutreffend. Und daher stand drei Verhandlungstage lang ein Justizvollzugsbeamter vor Richter Dr. Bernd Lindner, Direktor des Maulbronner Amtsgerichts. Dieser verurteilte den 60-Jährigen am gestrigen Dienstag zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 70 Euro, also 3850 Euro.

Laut Anklage von Staatsanwaltschaftsvertreter Franz-Robert Rösch hatte der Mann mindestens zweimal Waren auf „Bestellung“ für Gefangene in die Heimsheimer Justizvollzugsanstalt gebracht. Dafür hatte er als Gegenleistung Tabak bekommen, den er, als Nichtraucher, an bedürftige Gefangene weiter gegeben hatte.

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