Bestandsschutz gibt es nicht für jedes Gartenhaus
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Wie viele „Bauherren“ mit Sanktionen rechnen müssen, ist noch unklar
Mühlacker. Die Stadt Mühlacker will einen einheitlichen Bebauungsplan für Gartenhausgebiete auf den Weg bringen (wir berichteten). 20 Quadratmeter stehen nach Informationen unserer Zeitung als neues maximales Grundflächenmaß für künftige Gartenhäuschen im Raum. „Wenn der Plan kommt, werden nachträglich einige Bauten für legal, andere für illegal erklärt“, sagte Werner Betz, stellvertretender Leiter des Planungs- und Baurechtsamts, auf Nachfrage unserer Zeitung. Angenommen, der neue Plan gilt, was ist dann mit einer bereits bestehenden Hütte, deren Grundfläche größer als 20 Quadratmeter ist. Laut Bauamt gibt es immer dann keine Probleme, wenn solch ein Bauwerk in der Vergangenheit genehmigt wurde oder verfahrensfrei errichtet werden durfte. „Dann gibt es einen Bestandsschutz“, sagt Betz. Besitzer von Bauwerken, die gegen aktuelle Vorschriften verstoßen, nicht jedoch gegen die Regeln des neuen Plans, haben auch nichts zu befürchten. Pech haben nur diejenigen, die gegen die momentan gültigen Vorschriften verstoßen und auch gegen den neuen Plan – sie müssen mit Konsequenzen der Behörde rechnen. Wie viele Betroffene es geben könnte, die mit Sanktionen rechnen müssen, kann Betz derzeit nicht abschätzen. Die Frage danach, wie viele heikle Fälle es gibt, wird vermutlich in dem Moment geklärt, in dem das Thema im Gemeinderat behandelt wird.
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