Beleidigung oder Meinungsfreiheit?

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Angeklagte bezeichnet Rechtsanwältin als „Kindertrafikantin“ – Verhandlung wird fortgesetzt

Pforzheim. Ist es eine Beleidigung und üble Nachrede, eine Rechtsanwältin – Dr. Oana Krichbaum, Ehefrau des Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum – als „Kinderfabrikantin“ und „Kindertrafikantin“ zu bezeichnen, die Kinderhandel betrieben habe, und dem Ehemann Kenntnis zu unterstellen? Sie mit Pädophilen und Kinderhändlern zu vergleichen? Oder gehört das zur freien Meinungsäußerung? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Mittwoch das Pforzheimer Amtsgericht.

Angeklagt ist eine 46-jährige Finanzwirtin, die nach eigenem Bekunden im Vorjahr die Behauptungen ins Netz gestellt und sie mit Zeitungsartikeln untermauert hatte. Allerdings, wie sich während der stundenlangen Verhandlung herausstellte, besaß diese Zeitung eine sehr kleine Auflage und existiert mittlerweile nicht mehr, so dass also eine Gegendarstellung nicht möglich ist. Dann gibt es noch ein Buch auf Englisch, in dem ebenfalls von skandalösen Zuständen berichtet wird. Der Wahrheitsgehalt war nicht zu überprüfen.

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