Bekanntschaft übers Internet mit bösen Folgen
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Enzkreis/Pforzheim (pm/the). Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen hat sich das Gericht in Pforzheim mit einem Verfahren wegen eines schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu beschäftigen, der sich über Kontakte im Internet angebahnt hat. Am heutigen Mittwoch soll gegen einen 35-Jährigen aus Wuppertal verhandelt werden, der laut Anklage ein zwölfjähriges Mädchen aus einer Enzkreisgemeinde zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat.
Erst am 10. Februar war das Urteil gegen einen 42-Jährigen aus Aachen gefällt worden, der ebenfalls über das Internet Kontakte zu einer 13-Jährigen aus dem Enzkreis geknüpft und sich mit ihr angefreundet hatte. Nach Ansicht des Gerichts habe er danach das Vertrauen des Kindes schamlos ausgenutzt, als er sich auf einer Pferdekoppel an dem Mädchen verging; wohl wissend, dass dieses noch minderjährig ist. Zuvor hatte die 13-Jährige in dem Mann einen verständnisvollen „väterlichen Freund“ gesehen. Die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe verurteilte ihn zu drei Jahren Haft.
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