Befangenheit: Prozess geplatzt

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Schöffin kennt Zeugin vom Sehen

Pforzheim/Enzkreis (weg). Der Prozess wegen Kindesmissbrauchs, Widerstandes und Sachbeschädigung vor der Auswärtigen Großen Strafkammer endete am Mittwoch mit dem Aufruf der ersten Zeugin. Die Schöffin erklärte, sie kenne diese Frau flüchtig vom Sehen, aber deren Begleiterin sei eine Kollegin von ihr. Im Rahmen einer Supervision habe sie auch gehört, dass es im jetzigen Verfahren um einen Missbrauch gehe. Staatsanwältin Regina Schmid formulierte einen Befangenheitsantrag, dem sich Verteidigerin Susanne Burkhardt anschloss. Die Richter der Kammer unter Vorsitzendem Andreas Heidrich kamen zum selben Ergebnis. Der beschuldigte 22-Jährige könne das Gefühl haben, die Schöffin sei nicht objektiv. Damit war der Prozess geplatzt. Ein neuer Verhandlungstermin wird bestimmt.

Vorgeworfen werden dem jungen Mann von Staatsanwältin Schmid eine ganze Reihe von Taten, von denen einige hochdramatisch verliefen. Beim Vorwurf des Kindesmissbrauchs hatte er im November 2013 eine vierjährige Verwandte bis auf die Unterhose entkleidet und sie sich auf den Schoß gesetzt. Zu Weihnachten im selben Jahr war er so aggressiv gegen seine Mutter geworden, dass diese die Polizei rufen musste. Einen Tag vor Silvester brüllte er auf der Straße, er werde „das ganze Dorf in die Luft sprengen“. Im Januar 2014 griff er seine Schwester rabiat an. Polizeibeamten gegenüber leistete er erbitterten Widerstand gegen seine Festnahme. Außerdem demolierte er einen Zaun und riss Caféhausmobiliar aus der Verankerung.

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