Bedingungen für Betrieb eines Häckselplatzes
Archiv
Knittlingen (fi). Nur wenn der Antragsteller für einen Häckselplatz im Gewann Erdmannsloch die Nutzung des Platzes nicht durch geregelte Öffnungszeiten einschränke, könne eine Genehmigung erteilt werden, lautete die überwiegende Meinung im Gemeinderat in Knittlingen. Stadträtin Petra Jankowsky machte auf die recht gefährliche Einfahrt zu dem Platz aufmerksam. Das Landratsamt solle aufgefordert werden, in dem gefährdeten Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erlassen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen