Bebauungsplanentwurf wird erneut ausgelegt
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Mühlacker (ts). Bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat Mühlacker beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Leimengrube, 1. Änderung, Teilfläche“ noch einmal öffentlich auszulegen, dann allerdings nur zwei Wochen lang. Hintergrund ist laut Verwaltung die artenschutzrechtliche Einschätzung, die besage: Das Gelände auf Mühlacker Gemarkung ist möglicherweise Fortpflanzungs- und Ruhestätte europäischer Vogelarten. Da die daraus resultierenden Grünfestsetzungen für den Plan die Grundzüge des Entwurfs berührten, sei eine abermalige Auslegung erforderlich.
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