Bauherren bezahlen für Fantasie-Arbeiten

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Unternehmer und Architekt erleichtern Kunden um sechsstelligen Betrag und verteidigen sich mit Naivität und kreativer Buchführung

Pforzheim. Hat der Bauunternehmer aus Pforzheim mehrere Wohnungseigentümer mit fingierten Rechnungen über Fantasie-Sanierungen um 300000 Euro erleichtert? Hat er die Insolvenz seiner GmbH verschleppt? Hat er 160000 Euro aus der Firmenkasse abgezwackt? Das Schöffengericht Pforzheim rechnet mit „etlichen Verhandlungstagen“, um die Betrugsvorwürfe gegen einen Bauunternehmer und einen mitangeklagten Architekten zu klären.

Zwischen 2007 bis 2011 hat der 51-jährige Geschäftsführer und Gesellschafter der Bau- und Immobiliengesellschaft zehn Wohnungen in zwei Gebäuden in Baden-Baden verkauft. Bei beiden Objekten, eines davon denkmalgeschützt, standen Sanierungen an. Der Pforzheimer Bauunternehmer sagte zu, die Sanierungsarbeiten nach dem Verkauf in Angriff nehmen zu wollen. Im Gegenzug wurden für den Kaufpreis Ratenzahlungen vereinbart, die sich am Sanierungsfortschritt orientierten. Die Abschlagzahlungen der neuen Wohnungseigentümer wurden mit der Rechnung über die ausgeführten Gewerke fällig. Der mitangeklagte Architekt bescheinigte auf den Rechnungen, dass er diese rechnerisch und fachtechnisch geprüft habe.

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