Ausschuss berät über Angebote für Behinderte

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Arbeitskreis soll Konzept für die inklusive Beschulung erarbeiten.

Enzkreis. Die Situation von Menschen mit Behinderung war am Montag ein Schwerpunkt in der Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses des Enzkreises. So wird auf Anregung von Kreisrat Günter Bächle (CDU) erneut eine interfraktionelle Arbeitsgruppe für den nächsten Projektabschnitt des Bündnisses für inklusive Beschulung ins Leben gerufen. Jede Kreistagsfraktion soll für den Arbeitskreis bis zu zwei Vertreter entsenden, die bis zum Herbst mit Blick auf die einzelnen Standorte die Gesamtsituation eruieren und dem Kreistag ein Konzept zur Entscheidung vorlegen sollen. „Es geht um Inhalte und ums Geld“, fasste Finanzdezernent Frank Stephan zusammen. Diesem Verfahren stimmte das Gremium bei einer Enthaltung zu.

Das neue Bundesteilhabegesetz zwingt den Enzkreis dazu, bereits vorhandene Fahrdienstrichtlinien für schwerstbehinderte Menschen rechtlich zu überarbeiten. Das Gesetz hat das Ziel, dass Menschen mit schwersten Behinderungen gleichfalls am öffentlichen Leben teilhaben können, indem ihre Mobilität gewährleistet wird. Mit der Stadt Pforzheim wurden laut Sozialdezernentin Katja Kreeb bereits 2011 gemeinsame Grundsätze für die Nutzung des Fahrdienstes erstellt. Sie sehen vor, dass Enzkreisbewohner mit Behindertenausweis mit dem Merkmal „aG“, was einen Grad der Behinderung von 80 Prozent neben der außergewöhnlichen Gehbehinderung umfasst, bis zu zehn, in Ausnahmen sogar 16 Freifahrten pro Monat erhalten. Hin- und Rückfahrt gelten dabei als eine Fahrt. In Anspruch genommen werden können diese Freifahrten etwa für Besorgungen des täglichen Lebens, für Kino- oder Theaterbesuche oder für Besuche bei Verwandten und Bekannten.

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