Ausnahmeregelung für Landwirte
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Enzkreis (pm). Aufgrund des extremen Wetters in der Vegetationsperiode 2013 können Landwirte ausnahmsweise Flächen zur Futtererzeugung nutzen, die im MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) für Begrünungsflächen vorgesehen waren. Darauf weist das Landwirtschaftsamt hin. Demnach kann der Umfang an Begrünungsflächen einmalig und unschädlich für die Vorjahre reduziert werden; allerdings wird ein MEKA 2013 dann nur für die reduzierte Fläche gewährt. Wer dies in Anspruch nehmen möchte, muss dies beim Landwirtschaftsamt schriftlich anzeigen. Fragen beantwortet Annett Marx unter Telefon 07231/308-1810.
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