Ausgeraubt
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Zur Finanzierung der Renten:
Der Staat finanziert seine Sozialleistungen aus der Rentenversicherung. Er zahlt dazu einen Beitrag, den sogenannten Zuschuss zur Rentenversicherung. Seit 1957 hat der Zuschuss nie ausgereicht, die Entnahme für die staatlichen Leistungen zu decken. Die Differenz betrug bis Mitte 2014 jährlich etwa 12,4 Milliarden Euro. Am 1. Juli 2014 kam die Mütterrente mit 6,8 Milliarden Euro im Jahr dazu. Ab 2016 wird der nicht ausreichende Zuschuss um 4,75 Milliarden Euro noch gekürzt. Die zu Unrecht mit Rentenversicherungsbeiträgen bezahlten fremden Leistungen betragen dann 23,9 Milliarden Euro jährlich (Tendenz steigend). Müssten zu Recht alle Steuerpflichtigen für die Sozialleistungen des Staates aufkommen, hätten die Rentenbeitragszahler etwa drei Prozent mehr von ihrem Bruttolohn.
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