Aus Psychiatrie in Vollzugsanstalt
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Freiheitsstrafe für 28-Jährigen
Pforzheim (weg). Der Angeklagte wird nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, wie es Staatsanwalt Dominik Franzki am Montag beantragte, und der psychiatrische Sachverständige, Dr. Michael Schulte, dringend angeraten hatte. Wegen Diebstahls, räuberischen Diebstahls und Körperverletzung verurteilte die Auswärtige Große Strafkammer den 28-Jährigen am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Aus der Psychiatrie wird der Mann mit sofortiger Wirkung entlassen. Den Strafrest – er ist seit September 2016 in der Klinik – muss er in einer „normalen“ Haftanstalt verbüßen.
Die Kammer unter Vorsitzendem Richter Andreas Heidrich folgte im Urteil damit dem Antrag von Verteidigerin Susanne Burkhardt, die eine Unterbringung auf unbestimmte Zeit als „unverhältnismäßig“ bezeichnete. „Der Sachverständige hat sich verrannt“, begründete Vorsitzender Richter Heidrich das Urteil. Wie mehrfach berichtet, hatte der berufslose Mann im August und September 2016 Passanten Geld, Geldbeutel, Kamera-, oder Handtaschen entrissen oder versucht zu entreißen, hatte in Kaufhäusern Lebensmittel eingepackt, ohne zu bezahlen und sich gegen seine Festnahme erbittert gewehrt.
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