Auflagen für Geflügelhalter
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Landratsamt informiert über Konsequenzen der Stallpflicht
Enzkreis (pm). In einer Mitteilung erinnert das Landratsamt die Geflügelhalter an die Auflagen, die mit der Stallpflicht verbunden sind, die wegen der Gefahr der Vogelgrippe landesweit verhängt wurde.
Ab dem offiziellen Inkrafttreten der Anordnung – voraussichtlich am Dienstag – muss das in Gefangenschaft gehaltene Geflügel „geschlossen untergebracht“ werden. Betroffen sind neben Hühnern, Truthühnern, Perl- und Rebhühnern auch Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Tiere müssten in Ställen gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert seien. Die Tierhalter seien verpflichtet, in ihrem Bestandregister die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu vermerken. Bei Beständen mit mehr als zehn Tieren muss festgehalten werden, wie viele Eier pro Bestand und Werktag gelegt werden. Außerdem sei beim Betreten der Anlagen auf Schutzkleidung und Desinfektion zu achten.
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