Auf ebay schnappt die Falle zu
Archiv
Diebstahl von Toilettenzubehör entpuppt sich als Griff ins Klo – Angeklagter bekommt Bewährungsstrafe von zehn Monaten
Dass die besten Ideen oft auf dem stillen Örtchen geboren werden, widerlegt ein Fall, der in dieser Woche vor dem Maulbronner Amtsgericht verhandelt wurde. Ein 44-Jähriger fasste auf der Toilette einen Plan, der ihm statt des erhofften Zubrots eine Strafe einbrachte.
Maulbronn. Mit einem ungewöhnlichen Kompliment begann am Dienstagvormittag der kuriose Prozess gegen einen Mann, dessen kriminelle Energie im Zuge eines Toilettenbesuchs erwachte. Er habe selten ein „so schönes Geständnis“ gesehen, lobte Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner das in den Ermittlungsakten dokumentierte vollumfängliche Geständnis des 44-Jährigen, den die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betrugs angeklagt hatte. Ungewöhnlich war auch das Diebesgut, um das es ging: fünf sogenannte Drückerplatten. Die Dinger werden tagtäglich benutzt, doch kaum jemand dürfte ihre Fachbezeichnung kennen. Bei Drückerplatten handelt es sich um die Spültasten samt ihres Rahmens, die in irgendeiner Form auf jeder Toilette vorhanden sein sollten. Der Angeklagte hatte in einer Firma im Enzkreis, in der er arbeitete, fünf Drückerplatten eines namhaften Herstellers mitgehen lassen und sie anschließend im Internet auf der Versteigerungsplattform ebay verkauft.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen