Auf Hochzeit folgt die schnelle Trennung
Archiv
39-Jähriger soll Scheinehen vermittelt haben und steht wegen des Erschleichens von Aufenthaltsgenehmigungen vor Gericht
Pforzheim. Der Fall, der in dieser Woche beim Amtsgericht Pforzheim verhandelt wurde, scheint verzwickt. Es geht um das Erschleichen von Aufenthaltsgenehmigungen, und angeklagt ist ein 39-jähriger Mann aus Pakistan, der in elf Fällen begüterten Landsleuten und Indern Scheinehen vermittelt haben soll, vor allem mit Bulgaren. Anschließend habe er hier in Deutschland für Unterkünfte gesorgt sowie für Arbeitsverträge mit Firmen, die es nicht gab, oder ohne Wissen der Firmeninhaber. Soweit die Anklage von Staatsanwältin Christine Roschinski.
Der Angeklagte hat sehr viel zu dem Vorwurf zu sagen, scheint sich das Aussageverhalten von Menschen aus Fernost nämlich grundlegend von dem des Mitteleuropäers zu unterscheiden. Bei der Verhandlung am Dienstag schilderte er zunächst, wie er nach Deutschland kam, berichtete von seinen wunden Füßen, Schmerzen in der Brust und seinen verschiedenen Arbeitsstellen. Er sprach von seinen drei Kindern und den beiden Frauen, die er liebt. Die eine sei die Mutter seiner Kinder – inzwischen sind es vier –, die andere ist die Frau, die er in Deutschland kennen und lieben lernte und auch heiratete. Weil die Ehe mit zwei Frauen in Deutschland aber nicht zulässig ist, ließ er sich von der Kindesmutter scheiden. Weil er sie aber auch bei sich haben wollte, arrangierte er eine Scheinehe mit einem Bulgaren und holte sie auf diese Weise zu sich. „Die pakistanische Frau kochte, die andere aß“, schilderte er das Zusammenleben. Weil er aber auch mit der pakistanischen Frau schlief, war es mit der Harmonie nicht weit her. Die Ehefrau haute ihm irgendwann eine Bratpfanne aufs Haupt. Aber ein Menschenhändler sei er nicht, beteuerte er. Er habe nur Landsleuten geholfen, Arbeit zu finden und ihnen Zimmer seiner Wohnung vermietet. Wohnungen hatte er wohl mehrere im Enzkreis. Auf die Frage von Richter Patrick Stemler, wann er wo mit welcher Frau lebte, berichtete er, dass sein älterer Sohn auf der Realschule die Klasse als Jahrgangsbester abgeschlossen habe. Gefragt nach all den Leuten, die bei ihm wohnten und wieder verschwanden, konnte er dem Richter nur raten, die Betroffenen selbst zu fragen – „mit der Hand auf dem Heiligen Buch“. Stemler seufzte und schien erschöpft.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen