Auf 20 von 59 Bauplätzen kann gebaut werden

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Stadtverwaltung antwortet auf Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion zum neuen Wohngebiet „Pforzheimer Weg“ in Großglattbach

Mühlacker-Großglattbach (pm). Von den insgesamt 59 Bauplätzen im „Pforzheimer Weg“, dem neuen Wohngebiet des Stadtteiles Großglattbach, kann bis jetzt mit behördlichem Segen auf 20 Plätzen gebaut werden. In der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, heißt es, es habe bisher je zehn Baugenehmigungen und Kenntnisgabe-Verfahren gegeben. Seit Dezember 2017, dem Abschluss der Erschließungsarbeiten, können Häuser errichtet werden, erinnert die CDU in einer Pressemitteilung.

Zum Anlass seiner Anfrage schreibt Bächle, er sei in Großglattbach darauf angesprochen worden, Probleme mit dem Baurechtsamt bei Bauanträgen würden eine zügige Bebauung des Wohngebiets verhindern. Dazu schreibt die Stadtverwaltung, baurechtliche Fragen seien bisher aufgetreten wegen der Gebäudeausrichtung, der Anordnung von Garagen und Stellplätzen, Gebäudehöhen, Geländeveränderungen über 1,5 Meter, der Einhaltung der Baugrenzen wegen der Berücksichtigung von Dachüberständen und der notwendigen Sicherung von Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (Straße). Wie in allen Baugebieten bereite regelmäßig die Einhaltung der Grundflächenzahl (GRZ) Schwierigkeiten; Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten seien anzurechnen. Die Berechnung der GRZ, die den Flächenanteil eines Grundstücks bestimmt, der bebaut werden darf, sei dabei oft fehlerhaft. Fazit der Verwaltung: „Insgesamt weist das Baugebiet keine erhöhte Zahl baurechtlicher Fragestellungen auf.“

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