Asylbewerber malträtiert seine Frau

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32-jähriger Afghane will Strafe nicht akzeptieren – Gerichtsprozess mit tragikomischen und grotesken Zügen

Maulbronn. Die Frage, ob ein Mann seine Frau verprügeln darf, wenn er den Verdacht hegt, dass sie ihn betrügt, mag in Afghanistan vielleicht anders beantwortet werden als in Deutschland. Großes Unrechtsbewusstsein hat Asylbewerber (32) gestern vor dem Amtsgericht Maulbronn auf jeden Fall nicht an Tag gelegt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, am 8.April 2017 in einer Flüchtlingsunterkunft in Heimsheim seine Frau an den Haaren gezogen, sie zu Boden geworfen und mehrfach gegen ihren Kopf, Nacken und Schultern getreten zu haben. Die Frau erlitt dabei Prellungen, Schürfwunden und hatte tagelang starke Kopfschmerzen.

Für diese Tat kassierte der Mann eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem soll er an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen. Den Strafbefehl wollte der Afghane nicht akzeptieren. Deshalb musste er vor Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner erscheinen, um darzulegen, warum die Strafe für die Schläge und die Tritte gegen seine Frau zu hoch sei.

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