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Raub am Enzufer: Urteil steht bevor

Pforzheim (weg). Den wuchtigen Tritt mitten ins Gesicht eines 40-Jährigen hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung angeklagte 23-Jährige dem Opfer zugefügt. Das ergab die Zeugenaussage des sachbearbeitenden Kriminalhauptkommissars vor der Großen Jugendstrafkammer unter Vorsitzendem Richter Andreas Heidrich.

Auf der Anklagebank sitzt auch ein 20-Jähriger. In den Abendstunden des 13. Dezember 2015 war vier jungen Zechern, den Angeklagten sowie zwei damals 27 beziehungsweise 19 Jahre alten Männern das Geld, aber nicht der Durst ausgegangen. Der Plan: Geld machen, irgendwie. Was der bereits zu einer Haftstraße verurteilte 27-Jährige gegen 22.30 Uhr am dunklen Enzufer in die Tat umsetzte. Dem schmächtigen Opfer knallte er den Ellbogen ins Gesicht, entriss ihm das Handy und verpasste ihm dann einen wuchtigen Tritt ins Gesicht. Dem Blutüberströmten zog der 23-jährige Angeklagte das Handy aus der Gesäßtasche, dann ließen sie den Mann liegen. Der 20-jährige Angeklagte saß auf einer Bank und leistete bestenfalls psychische Unterstützung.

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