Arbeitgeber müssen Meldepflicht nachkommen
Enzkreis
Enzkreis/Pforzheim (pm). Die Arbeitsagentur erinnert in einer Mitteilung daran, dass Betriebe und Verwaltungen mit 20 und mehr Beschäftigten verpflichtet sind, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Anderenfalls muss eine Ausgleichsabgabe ans zuständige Integrationsamt entrichtet werden. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht sollen die betroffenen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dies sei noch bis zum 31. März möglich, am einfachsten elektronisch. Fragen werden unter Telefon 0721/8237066 beantwortet.
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