Anwälte bemängeln „lückenhaftes Bild“

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Hells-Angels-Prozess: Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen weit auseinander

Pforzheim (weg). Am nunmehr sechsten Verhandlungstag gegen zehn Mitglieder des Charters „Borderland“ der Hells Angels konnte endlich plädiert werden. Erwartungsgemäß gingen die Strafanträge der Staatsanwaltschaft und die der Verteidigung weit auseinander. Sie bewegten sich beispielsweise wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und unerlaubten Waffenbesitzes zwischen zwei Jahren und acht Monaten und Freispruch für denselben Angeklagten.

Nachdem die Verhandlung vor der Auswärtigen Großen Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Hermann Meyer wegen eben dieses 33-jährigen Angeklagten wieder einmal um mehr als eine halbe Stunde hatte verschoben werden müssen und verschiedene Verteidigeranträge abgelehnt worden waren, begannen die zwölf Plädoyers, die sich bis in den späteren Nachmittag hinzogen.

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