Antragsflut im Paulus-Prozess

Archiv

Anwalt des Hauptangeklagten scheitert mit verschiedenen Forderungen

Karlsruhe/Birkenfeld (weg). Der gestrige Prozesstag vor dem Schwurgericht in Karlsruhe wegen des Mordes am Jäger und Büchsenmacher Simon Paulus war von Unterbrechungen geprägt. Entgegen der Zusicherung der Verteidiger am letzten Verhandlungstag, dem 27. August, es seien wohl keine Anträge mehr zu erwarten, gab es deren mehrere. Denn an jenem Tag hatte Verteidiger Ulrich Sommer gefehlt. Dieser forderte nun sogar, den Vorsitzenden Richter des Schwurgerichtes, Leonhard Schmidt, wegen Befangenheit abzulehnen. Sommers weitere Anträge hatten die Richter zuvor abgewiesen.

Antragsflut im Paulus-Prozess

Spurensuche in dem Waldstück, in dem Simon Paulus’ Leiche entdeckt wurde. Foto: Archiv

Das erste Anliegen des Anwalts war, seinem Mandanten, dem Hauptbeschuldigten, der in Untersuchungshaft sitzt, möge ein unbewachtes Gespräch mit zwei der Mitangeklagten ermöglicht werden. Schließlich könnten sich ja die anderen Angeklagten, die sich auf freiem Fuß befinden, ebenfalls untereinander verständigen. Der Antrag wurde abgelehnt. Weiterhin bezweifelte Sommer die gefilmte Vergewaltigung der Ehefrau seines Mandanten unter Betäubungsmitteln. Darauf müsse sich die Verteidigung ebenso einstellen wie auf das Mordmerkmal „Habgier“, das die Schwurgerichtskammer in Bezug auf den Diebstahl der Waffen von Paulus erwähnt hatte. Weshalb Verteidiger Sommer einen Aussetzungsantrag stellte oder eine dreiwöchige Verhandlungspause beantragte.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen