Antragsflut im Paulus-Prozess
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Anwalt des Hauptangeklagten scheitert mit verschiedenen Forderungen
Karlsruhe/Birkenfeld (weg). Der gestrige Prozesstag vor dem Schwurgericht in Karlsruhe wegen des Mordes am Jäger und Büchsenmacher Simon Paulus war von Unterbrechungen geprägt. Entgegen der Zusicherung der Verteidiger am letzten Verhandlungstag, dem 27. August, es seien wohl keine Anträge mehr zu erwarten, gab es deren mehrere. Denn an jenem Tag hatte Verteidiger Ulrich Sommer gefehlt. Dieser forderte nun sogar, den Vorsitzenden Richter des Schwurgerichtes, Leonhard Schmidt, wegen Befangenheit abzulehnen. Sommers weitere Anträge hatten die Richter zuvor abgewiesen.
Spurensuche in dem Waldstück, in dem Simon Paulus’ Leiche entdeckt wurde. Foto: Archiv
Das erste Anliegen des Anwalts war, seinem Mandanten, dem Hauptbeschuldigten, der in Untersuchungshaft sitzt, möge ein unbewachtes Gespräch mit zwei der Mitangeklagten ermöglicht werden. Schließlich könnten sich ja die anderen Angeklagten, die sich auf freiem Fuß befinden, ebenfalls untereinander verständigen. Der Antrag wurde abgelehnt. Weiterhin bezweifelte Sommer die gefilmte Vergewaltigung der Ehefrau seines Mandanten unter Betäubungsmitteln. Darauf müsse sich die Verteidigung ebenso einstellen wie auf das Mordmerkmal „Habgier“, das die Schwurgerichtskammer in Bezug auf den Diebstahl der Waffen von Paulus erwähnt hatte. Weshalb Verteidiger Sommer einen Aussetzungsantrag stellte oder eine dreiwöchige Verhandlungspause beantragte.
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