Anonymer Hinweis stoppt Drogen-Großhandel

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25-Jährigem droht eine lange Haftstrafe – Polizei stößt bei Durchsuchung auf gut sortierten Warenbestand inklusive Waffen

Pforzheim. Die Idee des 25-Jährigen, in seinem Elternhaus in Pforzheim einen Gemischtdrogenladen zu eröffnen, gehörte nicht zu seinen besten Ideen, noch schlechter war allerdings der Einfall, eine geladene Schreckschusspistole griffbereit neben dem Wiege- und Verpackungstisch aufzubewahren. Denn das Betäubungsmittelgesetz sieht für unerlaubten Handel mit Drogen in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Waffe eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Und genau so lautete am Donnerstag die Anklage von Staatsanwalt Johannes Jungmann.

„Da gibt es zwei Verteidigungsstrategien: Entweder, Sie waren es nicht oder Sie bringen alles auf den Tisch. Wir haben hier ganz wenig Spielraum“, grätschte Andreas Heidrich, Vorsitzender Richter der auswärtigen Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe, in das Geständnis des Angeklagten, als dieser zu lavieren anfing. Angesicht der Beweislast hatte der junge Mann kaum eine echte Wahl. Als die Polizei nach einem anonymen Hinweis den potenziellen Großhandel für Straßenverkäufer ins Visier nahm, gingen den Beamten mehrere Abnehmer und damit Zeugen ins Netz. Bei der Durchsuchung am 6. Dezember 2018 stellten die Beamten mit 154 Gramm Amphetamin, 44 Gramm Kokain und 224 Ecstasy-Tabletten einen gut sortierten Warenbestand im Jugendzimmer des Angeklagten sicher. Zu diesem Zeitpunkt lag die letzte Aufstockung des Lagers – der Angeklagte holte seine Bestellung meist per Linienbus bei seiner Quelle im Pforzheimer Umkreis ab – bereits rund zwei Wochen zurück.

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