Anklage hält „Missgeschick“ für Märchen
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Staatsanwaltschaft wirft 29-Jährigem einen Versicherungsbetrug vor – 950 Euro für beschädigten Fernseher erhalten
Der Gast und Kumpel steht auf, streift dabei mit dem Hintern eine Lautsprecher-Box, die fällt auf den Fernseher, das TV-Display bekommt einen Riss: Ein geplatzter Videoabend vom 5. August 2012 wird nun zum Fall mit Fortsetzung für das Maulbronner Amtsgericht.
Maulbronn. War der 29-Jährige in der Wohnung seines Freundes in Mühlacker tatsächlich so ungeschickt, den schwarzen Lautsprecher-Turm im Vorbeigehen aus dem Gleichgewicht zu bringen? Oder handelt es sich um eine nachträglich fingierte Geschichte, um von der Haftpflichtversicherung des Angeklagten Geld für den ohnehin kaputten Fernseher des Freundes zu kassieren? Das wäre dann ein gemeinschaftlich begangener Betrug, wie ihn die Staatsanwaltschaft jetzt dem Versicherungsnehmer vorwirft.
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