Angeklagter wegen Zweifeln freigesprochen

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Frau eingesperrt und geschlagen? – Gericht sieht Widersprüche

Maulbronn (weg). Von der schwerwiegenden Anklage – Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Bedrohung – blieb nach der Verhandlung vor Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner am Donnerstag nicht viel übrig. Der 28-jährige Angeklagte aus Mühlacker wurde freigesprochen.

Die Ex-Freundin des Mannes hatte ihn beschuldigt, er habe sie im Juli 2015 mehrere Tage in einem Zimmer eingesperrt, ihr Handy und Ausweis weggenommen und gedroht, sie umzubringen, wenn sie versuche, das Zimmer zu verlassen. Er habe ihr eine Pistole, Munition und eine Machete gezeigt und sie wiederholt geschlagen. Weil sie zum Schein in einen Neuanfang eingewilligt habe, habe er sie zu ihrer WG in Stuttgart gefahren, damit sie sich Kleidung holen könne. Von dort aus rief sie die Polizei an. Spuren von Schlägen hatte die 19-Jährige tatsächlich im Gesicht. Eine aufgeplatzte Oberlippe, einen Bluterguss am Jochbein, eine geschwollene Gesichtshälfte. In vielen Punkten aber waren ihre Aussagen widersprüchlich. Bei Vernehmungen durch die Polizei hatte sie von mehreren Tagen Gefangenschaft gesprochen. Vor Gericht war es nur eine Nacht gewesen. Bei der Polizei hatte sie erklärt, sie habe für den Freund der Prostitution nachgehen müssen. Gestern sagte sie, sie habe dem Mann Geld gegeben, weil er ein armer Schlucker war. Er habe sich von ihr trennen wollen, aber sie habe ihn geliebt und das nicht gewollt. Später habe sie ihn auch nicht mehr gewollt. Warum es dann trotzdem zu der Gefangenschaft in seinem Elternhaus gekommen war, konnte sie nicht erklären. Einem Polizeibeamten sagte sie, ihr Ex-Freund sei ein „Großer“ bei den Hells Angels. Einem anderen Polizisten sagte sie, sein Onkel sei ein „hohes Tier“ bei den Hells Angels. Nachforschungen ergaben: Kein Familienmitglied hat eine Verbindung zu den Bikern. Bei einer Hausdurchsuchung wurden weder eine Pistole noch eine Machete gefunden.

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