Angeklagter wegen Zweifel freigesprochen
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Maulbronn (ts). Wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung war ein 28-jähriger Mann aus Mühlacker am Donnerstag vor dem Amtsgericht Maulbronn angeklagt. Vorwurf der Anklage: Er soll im vergangenen Jahr eine 19-Jährige, die als Prostituierte tätig war und mit der er eine Beziehung hatte, in der Nähe des Mühlacker Bahnhofs in seinem Auto geohrfeigt, in seine Wohnung mitgenommen und in ein Zimmer eingeschlossen haben. Ein oder zwei Tage später – die Angaben gingen auseinander – unternahm er mit der Frau angeblich einen Spaziergang im Wald – und dort soll er sie abermals geschlagen haben. Wie Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner unserer Zeitung sagte, habe die Frau im Laufe der Zeit – gegenüber der Polizei nach den mutmaßlichen Vorfällen und nun in der Hauptverhandlung – „unterschiedliche und widersprüchliche Aussagen“ gemacht. Auch habe sie psychisch angeschlagen gewirkt. Der Angeklagte wiederum habe bestritten, die Frau geschlagen und eingesperrt zu haben. Die Folge: Da es keine neutralen Zeugen gebe, habe „Aussage gegen Aussage“ gestanden, so der Richter. Aufgrund der Zweifel wurde für den Angeklagten entschieden und dieser freigesprochen.
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