Angeklagter verteidigt Missbrauch als „Erziehung“
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Stiefvater vergeht sich an Siebenjährigem und hat vor Gericht eine abstruse Entschuldigung parat
Pforzheim. „Er hat mir den Pullermann in den Hintern gesteckt“ – Erschreckend sind die Anschuldigungen des Siebenjährigen gegenüber seinem Stiefvater. Erschreckend ist auch, dass der Angeklagten den sexuellen Missbrauch als Erziehungsmethode deklariert.
Zweimal soll der Angeklagte den Siebenjährigen anal missbraucht haben: einmal mit seinem Penis, nachdem er ihm eine Spiderman-Maske über den Kopf gezogen hat, einmal mit dem Finger, den er zuvor mit Folie umwickelt und Creme eingerieben haben soll. So lauten die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Staatsanwältin Regina Schmid, die auf den Aussagen des Stiefsohnes basieren. Die Video-Aufnahme der Vernehmung wurde gestern vor der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts in Pforzheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Auch ohne Video bekam die Öffentlichkeit eine Menge zu sehen und zu hören. Beispielsweise einen Stiefvater, der den Fingergriff in den Po seines Stiefsohnes unumwunden zugibt, dass Ganze aber als pädagogisch angemessene Demonstration verkaufen will. Am Rande eines Familienessens in einem Fast-Food-Restaurant habe er gesehen, wie sein Stiefsohn auf der Toilette seine jüngere Schwester von hinten „gevögelt“ habe. „Ich habe ihm gesagt: Wenn Du sie noch mal anfasst, stecke ich Dir den Finger rein. Dann siehst Du wie das ist.“ Gedroht – getan. „Ich wusste nicht, dass es so dramatisch ist, einmal den Finger reinzustecken“, verteidigte sich der Angeklagte. Weitere Übergriffe streitet der 35-Jährige ab. Nach diesem Vorfall hat der besorgte Vater zwar ein Schloss an der WC-Tür angebracht, damit die Kinder allein auf Toilette gehen können, an der Praxis des gemeinsamen Kinderzimmers indes wurde nichts geändert.
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