Angeklagter sieht in Raub eine „Frage der Ehre“

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26-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt

Mühlacker/Pforzheim. Der Raub am 13. März in Mühlacker, für den sich ein 26 Jahre alter Mann ohne Beruf vor der Auswärtigen Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Stier verantworten musste, könnte ein Racheakt nach früherem sexuellen Missbrauch gewesen sein. Gestern verurteilte die Kammer den Angeklagten nun zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Da der junge Mann Bewährungsbrecher ist, kam eine Bewährung nicht infrage. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwältin Friederike Bauer. Sie hatte dem Mann laut Anklage vorgeworfen, er habe beim Geschädigten, einem durch einen Schlaganfall halbseitig gelähmten 52-Jährigen, geklingelt, den Älteren, der ihn nicht einlassen wollte, zur Seite geschubst und ihm 200 Euro sowie den Geldbeutel mit Ausweispapieren und Hausschlüssel entwendet. Verteidiger Jens Janssen hatte Freispruch beantragt, im Fall einer Verurteilung fürsorglich auf einen minderschweren Fall plädiert.

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