Angeklagter nach Messerattacke verurteilt

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46-Jähriger muss für zwölf Monate ins Gefängnis

Maulbronn (ra). Weil er sich über den vermeintlich unerträglichen Lärm aus einer Nachbarwohnung ärgerte, hat ein 46-Jähriger zum Messer gegriffen und den Störenfried verletzt. Gestern stand der psychisch angeschlagene Angeklagte deswegen vor Gericht.

Er wurde zu einer Strafe von zwölf Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, verurteilt und hat 200 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Zudem muss er die Kosten für sämtliche materiellen und immateriellen Schäden seines Kontrahenten bezahlen und sich in psychotherapeutische Behandlung begeben.

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