Angeklagter kommt „billiger“ davon
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Pforzheim (weg). Die Berufung des Angeklagten, der in der Neujahrsnacht 2015 ein Blutbad in einem Döner-Imbiss in der Nordstadt angerichtet hat, ist verworfen worden. Allerdings kommt der bullige 27-Jährige zwei Monate „billiger“ davon als in der ersten Instanz, wo er zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden war. Zwei Jahre und sechs Monate verhängte die Berufungskammer unter der Richterin Charlotte Schick.
Wie berichtet, hatte der Angeklagte in jener Nacht einen Döner essen wollen. Der Imbiss, wo die Inhaberfamilie feierte, war aber geschlossen. Einer der Brüder schlug die Scheibe ein. Als jetzt der Inhaber nun doch öffnete, versetzte ihm der Angeklagte einen Stich, der den Oberarm des Mannes förmlich in zwei Teile spaltete.
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