Angeklagter ist „ausreisepflichtig“

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Pakistaner muss sich als mutmaßlicher Vermittler von Scheinehen vor Gericht verantworten

Pforzheim/Enzkreis (weg). Immer mehr Ehen zwischen bulgarischen Frauen und indischen und pakistanischen Männern, vereinzelt auch umgekehrt, waren seit 2016 geschlossen und als Wohnort eine Adresse im Enzkreis genannt worden.

Das fiel einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde im Enzkreis auf. Sie regte eine Befragung der verschiedenen Eheleute an, um Scheinehen auszuschließen. Oft erfuhr sie, dass die Ehefrau gerade für mehrere Wochen in der Heimat weile, um die kranke Mutter zu pflegen. Oder einen mehrwöchigen Urlaub in Bulgarien angetreten habe. Wer schließlich doch erschien, offenbarte mitunter ein erstaunliches Nichtwissen über den Ehepartner. Beispielsweise: Name des Bruders der Frau? Unbekannt. Name und Beruf der Schwiegereltern? Schon verstorben. Aber den Namen des Mannes, der ihnen Unterkunft und Arbeitsplatz gegeben und der beim Ausfüllen von Anträgen geholfen hatte, den kannten sie dann doch alle.

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