Angeklagter hat zwei Gesichter
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Erpresserischer Menschenraub: Psychiatrischer Gutachter gibt keine günstige Prognose ab
Pforzheim (weg). Es müssen dramatische Szenen gewesen sein, die sich bei der Festnahme eines 28-Jährigen ereignet haben. So schildert es jedenfalls ein Polizeibeamter gegenüber der Auswärtigen Großen Strafkammer. Denn der Festgenommene muss sich wegen erpresserischen Menschenraubs vor Gericht verantworten.
Die Beamten hatten die Tür eintreten müssen, da der Angeklagte nicht öffnete. Als sie in der Wohnung standen, sprang der Mann aufs Fensterbrett, mit dem Rücken zum geöffneten Fenster „und dann war er weg“, berichtete der Kriminalbeamte, noch immer verblüfft. Als er zum Fenster rannte, sah er den Angeklagten am Fensterbrett hängen. Man befand sich im fünften Obergeschoss. Darunter 12 bis 15 Meter freier Fall. Er packte das rechte Handgelenk des Angeklagten, woraufhin der die linke Hand vom Fensterbrett löste. „Ich hätte ihn nicht mehr länger halten können“, so der Beamte. Ein dazu geeilter Kollege rief, der Mann solle ihm die Hand geben – und zwar schnell. Tatsächlich reichte der ihm nun die Linke, sodass er „in letzter Sekunde“, wie der Beamte sagte, hereingezogen werden konnte.
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