Angeklagter gesteht Brandstiftung

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Remchingen: offene Fragen zu Tatmotiv und Hintergründen

Pforzheim/Remchingen. Wende im Brandstiftungsprozess: Der 42-Jährige, dem vorgeworfen wird, in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Remchingen-Singen angezündet zu haben, hat die Tat am Mittwoch vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim gestanden. Nun gehe es darum, Motiv und Hintergründe zu beleuchten, so Vorsitzender Richter Andreas Heidrich. Steckt Fremdenfeindlichkeit hinter der Brandstiftung oder ein anderes Motiv?

Im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses kann sich die Staatsanwaltschaft, abhängig vom Ergebnis der weiteren Beweisaufnahme gerade im Hinblick auf die Tathintergründe, eine Strafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten anstatt – ohne Geständnis – von fünf bis zu fünfeinhalb Jahren Haft vorstellen. Dies hatte Staatsanwalt Dr. Bernhard Ebinger, wie am Mittwoch in der Hauptverhandlung mitgeteilt wurde, bei einem nichtöffentlichen Gespräch am Montag erklärt. Der Verteidiger des gelernten Werkzeugmechanikers, der mit seiner Ex-Ehefrau einen Sohn hat, um den ein Sorgerechtsstreit ansteht, und nach eigenen Angaben zuletzt rund 1800 Euro netto verdiente, hatte in dem Gespräch die Vorstellung geäußert, dass der Angeklagte nach der Hauptverhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen wird und bis zum Strafantritt eine neue, ihm in Aussicht gestellte Arbeitsstelle antreten könne.

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