Angeklagter bestreitet Vergewaltigung
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Wurde junge Frau mit K.o.-Tropfen im Wodka gefügig gemacht?
Pforzheim/Enzkreis. Wer hat den letzten Schluck aus der Wodkaflasche genommen? Die junge Frau, die vermutet, dass der Alkohol mit K.o.-Tropfen versetzt war, oder der 31 Jahre alte Angeklagte, der glaubt, einen „schönen Abend“ mit einvernehmlichem Geschlechtsverkehr erlebt zu haben? Dieser Frage muss die Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe unter Vorsitz von Richterin Diana Schick in Pforzheim nachgehen. Angeklagt wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung sind der 31-Jährige und sein 28-jähriger Freund. Der Ältere bestreitet die Tat energisch und beklagt stattdessen, die Polizei habe ihn bei der Verhaftung „wie einen Schwerverbrecher“ behandelt.
Zur Vorgeschichte: Der 28-Jährige hatte seine langjährige gute Freundin am 3. Juli vergangenen Jahres eingeladen, ein wenig zu „chillen“, und mit an Bord war sein 31-jähriger Freund. Man fuhr zu einem idyllischen Plätzchen im westlichen Enzkreis, wo man ungestört die Musik aufdrehen konnte. Es wurde Wodka gereicht. Dass der Ältere keinen Führerschein besaß, kümmerte keinen. Auch nicht, dass es keine Gläser gab, es kreiste die Flasche. Die erste war fast geleert, da rief die Mutter des mutmaßlichen Opfers, die an diesem Abend auf die Kinder der jungen Frau aufpasste, an. Sie wolle schlafen gehen, und die Tochter möge nach Hause kommen. Das habe sie ohnehin gleich vor, sagte diese. Doch sie kam nicht.
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