Angeklagte wegen Körperverletzung verurteilt

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Verlauf von Kneipenschlägerei ist schwer exakt zu rekonstruieren – Ein Beteiligter wird vom Amtsgericht freigesprochen

Maulbronn. Zu Geldstrafen von 5600 und 4550 Euro sind vor dem Amtsgericht Maulbronn zwei Angeklagte verurteilt worden, die in der Nacht zum ersten Advent 2014 in eine Kneipenschlägerei verwickelt waren. Einen dritten Angeklagten sprach das Gericht frei.

Am Freitag wurde das Verfahren gegen Jens, Jan und Michael (alle Namen geändert) mit den Anhörungen weiterer Zeugen und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, des Nebenklägers und der Verteidiger fortgesetzt. Das Trio war einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung angeklagt.

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