Altes Verfahren kommt neu in Gang
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Damit sich baulich im Bereich der Störrmühle etwas entwickeln kann, braucht es eine Plangrundlage
Knittlingen. Die Knittlinger Störrmühle ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Nun sind auf dem Gelände verschiedene Baumaßnahmen geplant, wofür der Gemeinderat die rechtlichen Grundlagen schaffen muss. Wie am Dienstag einstimmig beschlossen wurde, wird ein im Jahr 1995 begonnenes, 1999 aber ohne Ergebnis zu den Akten gelegtes Bebauungsplanverfahren neu aufgenommen.
Das Büro Gerst Ingenieure wurde mit der Fertigung beauftragt, und Siegfried Gerst war es auch, der auf den bereits 1992 gestarteten Prozess zurückblickte. Anlass für die Wiederaufnahme seien Pläne zum Abbruch eines Schuppens, der einer Wohnbebauung weichen solle. Die Baurechtsbehörde habe diese mangels Rechtsgrundlage ablehnen müssen und fordere nun die Stadt auf, das begonnene Verfahren zum Abschluss zu bringen. Ganz unabhängig von einer Wohnbebauung, die man im Landratsamt offenbar kritisch sehe, gelte es, das Gebiet weiterzuentwickeln, eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen und auch das Thema Hochwasserschutz zu berücksichtigen.
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