Altersüberprüfung bei „begründeten Zweifeln“

Archiv

Enzkreis-Jugendamt: Medizinische Untersuchung von minderjährigen Ausländern ist bislang nur nach richterlichem Beschluss zulässig

Enzkreis. Wie jung beziehungsweise alt sind sogenannte „unbegleitete minderjährige Ausländer“, kurz: UMAs, die ohne Angehörige als Flüchtlinge ins Land kommen? Ganz konkret stellt sich diese Frage nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen in Kandel in Bezug auf den Tatverdächtigen. Angeblich soll auch er 15 Jahre alt sein, doch sind Zweifel an seinem Alter aufgekommen. Zweifel, die zu einer bundesweiten Diskussion darüber führten, ob künftig das Alter von Flüchtlingen etwa durch Röntgenaufnahmen des Handgelenks geprüft werden soll, wie Unionspolitiker dies rasch gefordert haben. Bedenken dagegen kamen sowohl aus der Politik als auch von Ärzten, die routinemäßige medizinische Untersuchungen als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit betrachten und meinen, das angestrebte Ergebnis könne ungenau ausfallen.

Altersüberprüfung bei „begründeten Zweifeln“

August 2017: Polizeibeamte nehmen in Pforzheim Fingerabdrücke von noch nicht erkennungsdienstlich erfassten minderjährigen Ausländern beziehungsweise Flüchtlingen. Archivfoto: Sadler

Einer, der häufig Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern hat, ist Wolfgang Schwaab, Leiter des Enzkreis-Jugendamts. Er sieht den Vorstoß aus der Union ebenfalls skeptisch. Was da politisch gefordert werde, verhindere kein Verbrechen. Die Feststellung des Alters von jungen Flüchtlingen sei nur im geltenden rechtlichen Rahmen möglich. „Ich glaube nicht, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ausgehöhlt wird.“

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen