Altenpflegerin nutzt Vertrauen aus
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34-jährige Polin soll 95000 Euro erschwindelt haben und hüllt sich vor Gericht in Schweigen
Pforzheim. Ein knappes Jahr soll die angeklagte Altenpflegerin ihr Opfer unter Vorspieglung falscher Notlagen um fast 95000 Euro gebracht haben.
Beim gestrigen Prozessauftakt vor dem Schöffengericht schwieg die 34-jährige Polin. Der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges in 90 Fällen, den Staatsanwalt Christian Lingenfelder vortrug, hatte es in sich: Bis Februar 2017 hatte die Altenpflegerin für die Mutter der möglichen Opferfamilie aus dem östlichen Enzkreis gearbeitet. Das Vertrauensverhältnis, das sich dabei gebildet hat, soll die 34-Jährige ausgenutzt haben. Mit Lügen um finanzielle Engpässe soll sie ihr Opfer per WhatsApp und persönlich um Geld gebeten haben. Als Sicherheit für die gewährten Darlehen diente die Aussicht auf ein angebliches Erbe inklusive Immobilienbesitz in Polen. Die Verwendungszwecke, die auf den 90 Überweisungen über Beträge zwischen 20 Euro und 10000 Euro notiert sind, erzählen von einer Arzt- und Krankenhaus-Odyssee: „Krankenhaus“, „Krankenhaus München“, „Arzt PF“, „Krankenhaus München Untersuchung“, „Flug München zurück“, „Krankenhaus Köln“, „Infusion Krankenhaus Köln“, „Fahrtkosten Polen“, „Infusion Krankenhaus Polen“, „Krankenhaus Augen OP“, „Warschau Krankenhaus Operation“, „Augenbehandlung“, „Kopf OP“, „Zahnarzt Görlitz“, sind einige Posten für Behandlungen und Transport. Darunter eingestreut „Leihgaben“ für „Finanzamt“, „Strafgebühr“, „Botschaft“ oder „Paket“. Die Angeklagte – mittlerweile seit Sommer 2019 in Untersuchungshaft – machte ohne Worte klar, was sie von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hält. Manches Mal schüttelt sie während der Verlesung der Anklage verärgert den Kopf. Über ihre Anwältin Susanne Burkhardt ließ sie dann erklären, dass sie weder zu ihrer Person noch zu den Vorwürfen etwas sagen will. Für Richter Oliver Weik Anlass, ihr bis zum nächsten Verhandlungstermin ein wenig Stoff zum Nachdenken mit auf den Weg zu geben. „Bei einer Anklage vor einem Schöffengericht geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und mehr im Raum stehen könnte. Ich weiß nicht, was die Beweisaufnahme bringt. Aber vor jedem Gericht gilt, dass ein Geständnis eine Freiheitsstrafe verkürzt.“
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