Alkoholverbot: Land wehrt noch ab
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Mühlacker (pm/the). Wie berichtet, hatte der Gemeinderat einstimmig eine Erklärung verabschiedet, um gegenüber dem Land auf ein neues Gesetz zu drängen. Grund für den Vorstoß waren insbesondere die Klagen über die Zustände rund um die Drehscheibe und die alte Eisenbahnbrücke. Nachdem der Vermieter des Rewe-Supermarkts ein Alkoholverbot für das Parkdeck ausgesprochen hatte, würde die Stadt gerne für ihren Zuständigkeitsbereich nachziehen und öffentliche Trinkgelage an den Brennpunkten verbieten. Doch dafür braucht es eine entsprechende landesweite Gesetzesgrundlage.
Oberbürgermeister Frank Schneider hatte sich mit dem Anliegen der Stadt an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gewandt, nun liegt die Antwort aus dem Staatsministerium vor. Wie die Staatsministerin Silke Krebs mitteilt, soll über weitergehende Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Zunächst sei zu prüfen, ob das am 1. März 2010 in Kraft getretene Alkoholverkaufsverbotsgesetz dazu führe, „alkoholbedingte Gewalttaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum in der Nachtzeit deutlich zu reduzieren“. Ferner sei es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass Städte und Gemeinden bei Bedarf auch schon tagsüber die Einhaltung der Regeln zum Verkauf von alkoholischen Getränken überwachten.
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